Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 6205
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Insolvenzprofil
Hydro Chemie INT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Karlstr. 13, 45739 Oer-Erkenschwick
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen HRB 6205
EUID
DER2204.HRB6205
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 697/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg
Adresse
Dordrechtring 42, 45657 Recklinghausen
Termine & Fristen
Aufhebung
18.06.2026 , 13:58 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Bauchemie-Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hydro Chemie INT GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung am 18.06.2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 697/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6205 eingetragenen Hydro Chemie INT GmbH, Karlstr. 13, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Balzer, An der Aue 20, 457…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 697/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter HRB 6205 eingetragenen Hydro Chemie INT GmbH, Karlstr. 13, 45739 Oer-Erkenschwick, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Balzer, An der Aue 20, 45739 Oer-Erkenschwick und Frau Marita Josten-Hansmeyer,
Verfahrensbevollmächtigter:
Herrn Rechtsanwalt Adrian Rusin, Westerholter Weg 19, 45657 Recklinghausen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Pannenborg, Dordrechtring 42, 45657 Recklinghausen
wird heute, am 18.06.2026, um 13:58 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 697/14
Amtsgericht Bochum, 18.06.2026
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