Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hydrodiseño Deutschland GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
c/o Kieffer Stübben und Partner mbB, Rather Straße 110A, 40476 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 89172
EUID
DER1101.HRB89172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
505 IN 244/24
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Holger Rhode
Adresse
Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
21.03.2025 , 13:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.05.2025
Einsichtnahme Forderungen
16.05.2025
Prüfungstermin
30.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Das Design, die Herstellung, der Vertrieb und der Einbau von Fertigmodulgebäuden und industriell vorgefertigten Baumodulen, wie Bädern, Küchen oder anderen ähnlichen Bauelementen, sowie von Raum- und Lagercontainern usw., einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen sowie alle in diesem Zusammenhang anfallenden Bau- und Dienstleistungen und jede Betätigung auf ähnlichem wirtschaftlichem Gebiet, insbesondere weitere Bauleistungen im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 21.03.2025 um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hydrodiseño Deutschland GmbH eröffnet, da Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung vorliegen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Holger Rhode ernannt worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.05.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem wird um unverzügliche Mitteilung von Sicherungsrechten gebeten. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.05.2025. Bis zu diesem Datum können schriftliche Stellungnahmen bei Gericht eingereicht werden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 16.05.2025 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 244/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89172 eingetragenen Hydrodiseño Deutschland GmbH, c/o Kieffer Stübben und Partner mbB, Rather Straße 110A, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrea Segu…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 244/24
Über das Vermögen
des im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 89172 eingetragenen Hydrodiseño Deutschland GmbH, c/o Kieffer Stübben und Partner mbB, Rather Straße 110A, 40476 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrea Segura Conde und Herrn Matias Segura García,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 21.03.2025, um 13:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Rhode, Steinstraße 20, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 16.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
505 IN 244/24
Düsseldorf, 21.03.2025
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