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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Durchführung von genehmigungsfreien Arbeiten aller Art an Bauvorhaben sowie die Eisenflechterei.
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 30.04.2026 um 07:25 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hz-Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt) vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine bestellt. Die Schuldnerin ist in ihrer Verfügungsbefugnis über ihr Vermögen eingeschränkt; Verfügungen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
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