Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HZ Consulting UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 169894B
EUID
DEF1103R.HRB169894B
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
60 IN 44/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
21.07.2026 , 09:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der HZ Consulting UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Eppelborn ist eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin anberaumt. Gegenstand der Abstimmung ist die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Gesellschafter und Geschäftsführer, Herrn Dr. h.c. Heinrich Zimmer. Durch den Vergleich soll die Forderung in Höhe von derzeit 112.916,56 EUR gegen eine Zahlung von insgesamt 21.000,00 EUR abgegolten werden, wobei ein Teilbetrag von 16.000,00 EUR sofort und ein weiterer Betrag von 5.000,00 EUR in monatlichen Raten zu leisten ist. Die Gläubigerversammlung findet am 21.07.2026 um 09:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, statt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169894B eingetragenen HZ Consulting UG (haftungsbeschränkt), Thalexweilerstraße 31a, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Gesc…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 44/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 169894B eingetragenen HZ Consulting UG (haftungsbeschränkt), Thalexweilerstraße 31a, 66571 Eppelborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. h.c. Heinrich Zimmer,
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Dr. h. c. Heinrich Zimmer, mit welchem die Forderung ggü. dem Gesellschafter und Geschäftsführer Dr. h. c. Heinrich Zimmer i. H. v. derzeit 112.916,56 EUR gegen Zahlung eines Betrages von insgesamt 21.000,00 EUR abgegolten werden soll, wobei ein Teilbetrag von 16.000,00 EUR sofort und ein weiterer Betrag von 5.000,00 EUR in monatlichen Raten gezahlt werden soll,
bestimmt auf
Dienstag, 21.07.2026, 09:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
60 IN 44/21
Amtsgericht Saarbrücken, 23.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.