Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
i. B Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Nettelbeckstr. 42, 81929 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 289144
EUID
DED2601V.HRB289144
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1500 IN 2159/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.07.2026 , 11:00 Uhr
Aufhebung
27.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Bauarbeiten, von Erdarbeiten, Rohbau, Innenausbau, Elektro- und Heizungssanitärarbeiten, Kauf und Verkauf von Baumaterialien, sowie Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht München hat am 27.07.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der d. i. B Bau GmbH in München entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Strüwind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen künftig der Zustimmung des Verwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. i. B Bau GmbH in München ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Das Registergericht Amtsgericht München hat am 27.07.2026 zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO getroffen. Zum vorläufigen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. i. B Bau GmbH in München ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Das Registergericht Amtsgericht München hat am 27.07.2026 zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind bestellt. Es wurden weitere Sicherungsmaßnahmen angeordnet, darunter ein Verfügungsverbot für die Schuldnerin mit Zustimmungsvorbehalt des vorläufigen Verwalters sowie die Anordnung der Einziehung von Außenständen. In einer weiteren Bekanntmachung vom 20.08.2026 wird bestätigt, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung und die weiteren Sicherungsmaßnahmen im Hinblick auf das noch anhängige Verfahren 1500 IN 2746/26 bestehen bleiben. Es ist keine Eröffnung des Hauptverfahrens erfolgt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. i. B Bau GmbH in München ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 27.07.2026 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie weitere Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO beschlossen. Zum v…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der d. i. B Bau GmbH in München ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachungen. Am 27.07.2026 hat das Amtsgericht München zur Sicherung des Schuldnervermögens die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sowie weitere Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO beschlossen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind bestellt. Die weiteren mit diesem Beschluss angeordneten Maßnahmen blieben im Hinblick auf ein anhängiges Verfahren bestehen. Am 27.08.2026 wurden die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur…
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 27.07.2026 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89)21 23 14-0, Email: mail@lecon.eu.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Die vorläufige…
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die weiteren mit Beschluss vom 27.07.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO beiben im Hinblick auf das noch anhängige Verfahren 1500 IN 2746/26 bestehen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Die angeordnet…
1500 IN 2159/26
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
i. B Bau GmbH, Nettelbeckstraße 42, 81929 München, vertreten durch den Geschäftsführer Todhe Rafael
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 289144
- Schuldnerin -
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 27.08.2026
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