Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I & O Engineering Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Goethestraße 5, 69226 Nußloch
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 729260
EUID
DEB8535.HRB729260
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
81 IN 27/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe
Adresse
Sophienstraße 17, 68165 Mannheim
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.08.2025
Forderungsanmeldefrist
23.04.2026
Einwendungsfrist Schlussverzeichnis
23.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und Vertrieb elektrotechnischer Waren, mobiler Unterhaltungselektronik, von Baustoffen und Werkzeugen, - der Installationsservice für Kableverlegungen, - der Anlagen- und Maschinenbau im Sondermaschinenbau, - Elektroprüfungen von ortsveränderlichen, ortsfesten und stationären Betriebsmitteln und Anlagen, - Servicetechnikerarbeiten und Installationsservice im Bereich der Halbleitertechnik sowie im Anlagen- und Sondermaschinenbau, - Planung und Wartung im Anlagen- und Sondermaschinenbau, - Planung, Installation und Wartung von Überwachungs- und Sprechanlagen, - Prüfung, Handel und Reparatur von und mit Hebemitteln, Hebezeugen, persönlicher Schutzausrüstung, Krananlagen aller Art, Baumaschinen, Hub- und Hebenbühnen, Leitern und Tritten, - Gutachtenerstellung in der Hebetechnik, - UVV-Prüfungsberatung, - Schulungen für Elektroprüfungen und festgelegte elektrische Tätigkeiten, - die Vermittlung von Servicetechnikern.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & O Engineering Services GmbH, Goethestraende 5, 69226 Nußloch, sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 25-28 und 29) erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 28.08.2025 bzw. am 23.04.2026. Der Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Erbe hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussrechnungsprüfung und Vorbereitung der Verteilung. Die Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 23.07.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen. Eine Schlussverteilung ist vorgesehen, wobei derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 80.634,29 EUR (abzüglich anfallender Verfahrenskosten) zur Verfügung steht, um die nicht nachrangigen Forderungen in Höhe von 384.950,37 EUR zu bedienen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 29 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzv…
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jürgen Erbe, Sophienstraße 17, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.02.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 130.420,37 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 20 % (obstruktiver geschäftsführender Gesellschafter).
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 20 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Insolvenzverwalter hat sein Einverständnis zum Abzug der Kosten für delegierte Regelaufgaben in Höhe von 685,70 EUR erklärt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einsch…
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.07.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Heidelberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Ins…
81 IN 27/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I & O Engineering Services GmbH, Goethestraße 5, 69226 Nußloch,
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Sickmüller
Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Register-Nr.: HRB 729260
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) - Tabellenblattnummer 25-28 - erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & O Engineering Services GmbH, Goethestr. 5, 69226 Nußloch (Amtsgericht Heidelberg, 81 IN 27/22) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 80.634,29 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind 384…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I & O Engineering Services GmbH, Goethestr. 5, 69226 Nußloch (Amtsgericht Heidelberg, 81 IN 27/22) soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar ist derzeit eine Insolvenzmasse in Höhe von 80.634,29 € abzüglich anfallender Verfahrenskosten. Zu berücksichtigen sind 384.950,37 € nicht nachrangige Insolvenzforderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht -, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
11. Juni 2026, Amtsgericht - Insolvenzgericht - Heidelberg
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