Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IASIS Technologies GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 31818
EUID
DER2402.HRB31818
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
251 IN 117/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thorsten Kapitza
Adresse
Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid
Telefon
02191/4099180
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
31.10.2025 , 13:28 Uhr
Eröffnung
01.02.2026 , 13:42 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.03.2026
Prüfungstermin
01.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit gebrauchten medizinischen Geräten
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IASIS Technologies GmbH sind vorläufige Maßnahmen angeordnet. Am 31.10.2025 ist die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt und ein vorläufiger Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, ist bestellt worden. Das Verfahren ist am 01.02.2026 eröffnet. Der Insolvenzverwalter Thorsten Kapitza ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 20.0_3.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.05.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
251 IN 117/25
AMTSGERICHT DORTMUND
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioann…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
251 IN 117/25
AMTSGERICHT DORTMUND
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und Frau Daniela Berkel,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2026, um 13:42 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.09.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid, Telefon: 02191/499180, Fax: 021918928640.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 07.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.133 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Dortmund, 01.02.2026
Amtsgericht
Pohl
Richter am Amtsgericht
251 IN 117/25
Dortmund, 01.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und F…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und Frau Daniela Berkel
ist am 31.10.2025, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thorsten Kapitza, Elberfelder Straße 39, 42853 Remscheid bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 117/25
Amtsgericht Dortmund, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und F…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 251 IN 117/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und Frau Daniela Berkel
wird der Beschluss vom 31.10.2025, mit dem ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist, von Amts wegen berichtigt. Das Rubrum lautet nunmehr:
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 31818 eingetragenen IASIS Technologies GmbH, Im Spredey 35, 44577 Castrop-Rauxel, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tsilios Ioannis, und Frau Daniela Berkel.
251 IN 117/25
Amtsgericht Dortmund, 31.10.2025
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