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Insolvenzprofil
ib-TEC UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Rangstraße 14 a, 63679 Schotten
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7958
EUID
DEM1405.HRB7958
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 152/19
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Kanzlei
MENTOR SOCIETÄT AG
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
06181-60669930
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
16.05.2025
Schlusstermin
12.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Bauleistungen aller Art, Containerdienst, Baustoffhandel und Transporte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt) ist die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist für den 16.05.2025 bestimmt worden. Die Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, hat die Vergütung und Auslagen sowie die Zustellungskosten festgesetzt bekommen. Der verfügbare Massebestand beträgt 138.520,16 EUR abzüell der noch zu berücksichtigenden Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während die Insolvenzforderungen in Höhe von 245.456,01 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.12.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsc…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 03.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt word…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 27.05.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 35.368,12 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entsc…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.12.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin,
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Gesch…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Friedberg (Hessen) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau, Tel.: 06181-669930, Fax: 06181-6699399, E-Mail: info@mentor-ag.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 138.520,16 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 245.456,01 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemä…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Wasserpforte 2, 36466 Dermbach (Geschäftsführer) sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Friedberg (Hessen) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 100 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagenpauschale zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.08.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 202.646,48 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung der Insolvenzverwalterin 12.481,16 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 215.127,64 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Insolvenzverwalterin macht Vergütungszuschläge für die Komplexe Aufarbeitung umfangreicher Geschäftsunterlagen (30 %), steuerliche Angelegenheiten (40 %) und einer aufwendigen Informationsbeschaffung (40 %) geltend und mindert die Regelvergütung um 10 % wegen der Tätigkeit als vorläufige Insolvenzverwalterin gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. a) InsVV.
Aus den Gründen des Vergütungsantrages war die Regelvergütung um 100 % zu erhöhen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 119,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 34 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagenpauschale von 30 % der Regelvergütung ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Stadtlengsfeld, Wasserpforte 2, 36457 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist a…
60 IN 152/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ib-TEC UG (haftungsbeschränkt), Rangstraße 14 a, 63679 Schotten (AG Friedberg (Hessen), HRB 7958), vertr. d.: Henrik Sauerbrei, Stadtlengsfeld, Wasserpforte 2, 36457 Dermbach (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.05.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 02.04.2025
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