Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
iBAU 4u GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Merkatorstraße 19, 41515 Grevenbroich
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 16296
EUID
DER1504.HRB16296
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
34 IN 32/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Olaf Richter
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 13, 41516 Grevenbroich
Telefon
02181 4738173
Termine & Fristen
Antragseingang
09.07.2024
Eröffnung
16.07.2025 , 12:08 Uhr
Forderungsanmeldefrist
03.09.2025
Einsichtnahme Unterlagen
17.09.2025
Prüfungstermin
16.10.2025
Gläubigerversammlung
23.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Ingenieurbüros für Baumaßnahmen, insbesondere als Dienstleister für private und gewerbliche Baumaßnahmen. Weiter die Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben jeder Art, insbesondere im Bereich des Neubaues und der Sanierung von Gebäuden, auch als Bauherr (Bauträger) im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- und Nutzungsrechte, sowie der Handel mit Bauelementen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iBAU 4u GmbH ist am 16.07.2025 um 12:08 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 09.07.2024 von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Richter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 03.09.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.10.2025. Unterlagen können ab dem 17.09.2025 eingesehen werden. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss bis zum Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen; das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Später ist eine besondere Gläubigerversammlung für den 23.07.2026 angesetzt, um über die Zustimmung zum Verkauf einer Immobilie zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16296 eingetragenen iBAU 4u GmbH, Merkatorstr. 19, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beate Borgmeier und Herrn Shefit Neziri
wird wegen Zahlung…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 32/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16296 eingetragenen iBAU 4u GmbH, Merkatorstr. 19, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beate Borgmeier und Herrn Shefit Neziri
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.07.2025, um 12:08 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.07.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Olaf Richter, Rudolf-Diesel-Straße 13, 41516 Grevenbroich, Telefon: 02181 4738173, Fax: 02181 4958636.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.10.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 17.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 32/24
Mönchengladbach, 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16296 eingetragenen iBAU 4u GmbH, Merkatorstr. 19, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beate Borgmeier, Am Th…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 34 IN 32/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16296 eingetragenen iBAU 4u GmbH, Merkatorstr. 19, 41515 Grevenbroich, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Beate Borgmeier, Am Thetenbroich 13, 41352 Korschenbroich und Herrn Shefit Neziri, Pastor-Dehnert-Straße 13, 41516 Grevenbroich
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR, Lissaboner Allee 1, 44269 Dortmund
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.07.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung zum Verkauf der zur Insolvenzmasse gehörenden Immobilie unter der Anschrift Am Rittergut 24, 41516 Grevenbroich (Amtsgericht Grevenbroich, Grundbuch von Elsen, Blatt 1416) zum Preis von 250.000,00 EUR an Frau Joanna Krzych und Herrn Marcin Krzych.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufungen der Gläubigerversammlung vom 23.06.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 214 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
34 IN 32/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 25.06.2026
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