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Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBB Ingenieurbüro Balint GmbH die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Georg F. Kreplin festgesetzt. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird nach dem Regelsatz der InsVV ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist und auf einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse basiert. Im Hinblick auf den Umfang und die Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 100 % und damit auf den Betrag von 1.700,00 EUR gerechtfertigt. Neben der Vergütung sind besondere Kosten als Auslagen zu erstatten. Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung beträgt, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 21.08.2025 verwiesen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf eingesehen werden.
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