Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
iBeauty-Cosmetics GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 37382
EUID
DEG1312.HRB37382
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 186/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner
Adresse
Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
08.10.2024
Forderungsanmeldefrist
10.03.2025
Berichtstermin
09.04.2025 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
09.04.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der iBeauty-Cosmetics GmbH hat die Verwalterin am 02.04.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iBeauty-Cosmetics GmbH ist am 08.10.2024 auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der iBeauty-Cosmetics GmbH ist am 08.10.2024 auf Antrag wegen Zahlungsunfähigkeit durch das Amtsgericht Potsdam eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung geführt. Zum Insolvenzverwalter ist Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner ernannt worden, die ermächtigt wurde, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 10.03.2025. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 09.04.2025 angesetzt. In diesem Termin sollen auch über die Bestellung des Gläubigerausschusses und gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse beschlossen werden. Am 02.04.2025 hat die Verwalterin Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
iBeauty-Cosmetics GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37382 P), Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Viviana Volck hat die Verwalterin am 02.04.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Po…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
iBeauty-Cosmetics GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 37382 P), Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Viviana Volck hat die Verwalterin am 02.04.2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt.
Amtsgericht Potsdam, 8. April 2025, 6.60 IN 186/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
iBeauty-Cosmetics GmbH, Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde,
vertreten durch die Geschäftsführerin Viviana Volck,
Geschäftszweig: der Onlinehandel und Vertrieb von Geräten und Zubehör für die Kosmetikbranche sowie von Kosmetikartikeln und der Betrieb von …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin
iBeauty-Cosmetics GmbH, Straße der Jugend 18, 14974 Ludwigsfelde,
vertreten durch die Geschäftsführerin Viviana Volck,
Geschäftszweig: der Onlinehandel und Vertrieb von Geräten und Zubehör für die Kosmetikbranche sowie von Kosmetikartikeln und der Betrieb von Kosmetikstudios
HRB 37382 P
wird auf den am 08.10.2024 bei Gericht eingegangenen Eröffnungsantrag wegen Zahlungsunfähigkeit
heute, um 11:30 Uhr
das Insolvenzverfahren
als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren
eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt
Frau Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto zu eröffnen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 10.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, des Insolvenzverwalters unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am
09.04.2025, 09:30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss ist gem. §§ 34 Abs. 2, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist.
Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 22. Januar 2025
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