Der Zweck der Gesellschaft ist die Ausführung von Estricharbeiten aller Art, Innenputz- und Außenputzarbeiten, Erbringung von allen Arbeiten im Zusammenhang mit Wärmedämmverbundsystemen, Trockenbau aller Art, Isolierungen aller Art, Bodenbeläge aller Art, Beschichtungen aller Art, Malerarbeiten innen und außen aller Art, Gerüstbauarbeiten aller Art. Weiterhin Verkauf und Vermietung von Baumaschinen aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBR Bau GmbH in Dornburg ist am 01.04.2024 um 00:00 Uhr eröffnet worden. Vorläufige Maßnahmen zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger sind bereits am 19.02.2024 angeordnet worden. Zum vorläufigen sowie endgültigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 03.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 23.05.2024 ist eine Gläubigerversammlung als Berichts- und Prüfungstermin angesetzt, in der über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie weitere Verfahrensschritte entschieden werden soll. Am 09.04.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 17/24 - In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertreten durch: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Gesc…
- 9 IN 17/24 - In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertreten durch: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwalt Joachim Gläser, Robert-Bosch-Str. 10, 56410 Montabaur,
wird der Beschluss vom 19.02.2024 dahingehend berichtigt, dass der Vorname des 1. Geschäftsführers der Antragstellerin
Mustafa
lautet, und dass die Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am
19.02.2024
angeordnet worden sind.
Schmitt Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Limburg, 20.02.2024
Dokument1
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Muhammed Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsfüh…
9 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Muhammed Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), ist am 19.02.2004 um 09:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/779900, Fax: 06431/7799035, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
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9 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), ha…
9 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 09.04.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Limburg, 10.04.2024
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9 IN 17/24: Über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 00:00 U…
9 IN 17/24: Über das Vermögen der IBR Bau GmbH, Langendernbacherstr. 52, 65599 Dornburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 2631), vertr. d.: 1. Mustafa Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), 2. Temur Ibrahimogullari, Schwimmbadweg 2, 65599 Dornburg, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2024 um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Kapellenstraße 7, 65555 Limburg a. d. Lahn, Tel.: 06431/779900, Fax: 06431/7799035, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 03.05.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 23.05.2024, 09:30 Uhr, Zimmer D 219, Amtsgerichtsgebäude, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 02.04.2024
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