Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRB 10031
Stammkapital
26.600,00 EUR
EUID
DEM1603.HRB10031
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 1/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/98292-18
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag für Schriftsätze im Schlusstermin
14.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Ausbausystemeinrichtungen sowie der Betrieb eines Sägewerkes und der Handel mit Holz und Baustoffen aller Art.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holz, Möbel & Innenausbau
Subbranche
Holzverarbeitung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Ausbausystemeinrichtungen, Betrieb eines Sägewerkes sowie Handel mit Holz und Baustoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Knüllwald, ist eröffnet. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Fritzlar anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lothar Kroll vertreten. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach als Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat dem …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Fritzlar anhängig. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Lothar Kroll vertreten. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach als Insolvenzverwalter bestellt. Das Gericht hat dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters stattgegeben und die Zahlung aus der Masse gestattet. Für die Berechnung der Vergütung wird eine Teilungsmasse von 99.511,15 Euro zugrunde gelegt. Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge ist gemäß § 64 Abs. 2 InsO untersagt. Im weiteren Verfahrensverlauf soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 64.374,11 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 153.679,35 EUR berücksichtigt worden. Das Schlussverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar zur Einsichtnahme aus. Der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Der Stichtag für den Eingang von Schriftsätzen ist der 14.10.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldner…
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Fritzlar, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Veröffentlichungstext § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), soll die S…
Veröffentlichungstext § 188 InsO:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 64.374,11 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in Höhe von 153.679,35 EUR zu berücksichtigen. Die Summe der berücksichtigungsfähigen Forderungen kann sich durch fristgerechte Berichtigungen verändern. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar, Aktenzeichen 12 IN 1/22, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fritzlar, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussver…
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren bleibt angeordnet. Der Schlusstermin zur
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, bis zu dem Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten bei Gericht eingegangen sein müssen, ist der 14.10.2026. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf des Stichtags.
Der Schlussbericht und das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar, Insolvenzabteilung, aus.
Amtsgericht Fritzlar, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-…
12 IN 1/22: In dem Insolvenzverfahren IBS - Ausbausysteme Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hauptstraße 27, 34593 Knüllwald (AG Fritzlar, HRB 10031), vertr. d.: Lothar Kroll, als GF d. IBS-Ausbausysteme GmbH, Hauptstraße 25, 34593 Knüllwald, (Geschäftsführer), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: insolvenzverwaltung@mtjz.de zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 99.511,15 Euro ausgegangen.
Zu- bzw. Abschläge zur Regelvergütung wurden festgesetzt.
Das Insolvenzgericht hat gemäß § 8 Abs. 3 InsO das Zustellwesen übertragen. Die Kosten für diese Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 InsVV i.V.m. KV 9002 GKG gesondert zu vergüten.
Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 18.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.