Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schwabenstr. 14/1, 72535 Heroldstatt
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRB 4079
Stammkapital
300.000,00 DEM (≈ 153.387,56 EUR)
EUID
DEB8537.HRB4079
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2 IN 214/09
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Rolle
Verfahrenspfleger
Adresse
Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
03.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sonstige Produktion
Subbranche
Sonstige industrielle Fertigung
Nebenbranche
Handel
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Nürtingen, ist anhängig. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Esslingen. Am 16.02.2024 hat das Gericht beschlossen, den bisherigen Verfahrenspfleger, Rechtsanwalt Gerhard Walter, zu entlassen. Zum neuen Verfahrenspfleger der Schuldnerin wird Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Tübingen, bestellt. Die Bestellung erfolgt gemäß §§ 4 InsO und 57 ZPO analog. Weitere Verfahrensschritte wie die Eröffnung des Hauptverfahrens, Forderungsanmeldungen oder Prüfungstermine sind aus dem vorliegenden Text nicht ersichtlich.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS Industriebedarf Schietinger GmbH ist beim Amtsgericht Esslingen anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm (HRB 4079). Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger als Verfahrenspfleger bestellt worden; zuvor war Rechtsanwalt Gerhard Walter tätig. Der bis…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IBS Industriebedarf Schietinger GmbH ist beim Amtsgericht Esslingen anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Ulm (HRB 4079). Im Verfahren ist Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger als Verfahrenspfleger bestellt worden; zuvor war Rechtsanwalt Gerhard Walter tätig. Der bisherige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Frank Raff, hat seine Vergütung und Auslagen festgesetzt bekommen. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 9.277.298,73 EUR steht ein Betrag zur Verteilung bereit. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte können bis einschließlich 03.11.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Dem Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen:
2 IN 214/09
|
Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung u…
Aktenzeichen:
2 IN 214/09
|
Amtsgericht Esslingen
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Esslingen am 16.02.2024 beschlossen:
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Der bisherige Verfahrenspfleger, Rechtsanwalt Gerhard Walter, wird als Verfahrenspfleger entlassen.
Gemäß §§ 4 InsO, 57 ZPO analog wird zum Verfahrenspfleger der Schuldnerin bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Hagellocher Weg 1, 72070 Tübingen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Han…
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 9.277.298,73 EUR steht ein Betrag von 359.031,46 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Han…
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Frank Raff, Olgastraße 33, 70182 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 24.04.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.225.397,54 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für Zustellungsauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
oder bei dem
Landgericht Stuttgart
Urbanstraße 20
70182 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Han…
2 IN 214/09
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IBS Industriebedarf Schietinger GmbH, Wilhelm-Maybach-Straße 2, 72622 Nürtingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 4079
Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Industriebedarf im Bereich Maschinenbau sowie Handel mit Industriegütern
- Schuldnerin -
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger, Eisenbahnstr. 1, 72072 Tübingen
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.11.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Esslingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 9.277.298,73 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 440.402,75 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.09.2026
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