Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 30514
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
icho systems GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
c/o BRYCK Startup Alliance, Altendorfer Str. 1, 45127 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Duisburg HRB 30514
Stammkapital
42.067,00 EUR
EUID
DER1202.HRB30514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 209/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.08.2026 , 14:37 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 06:06 Uhr
Forderungsanmeldefrist
05.11.2026
Berichtstermin
23.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
der Betrieb eines Unternehmens zur Herstellung und Vertrieb von IT-gestützten Therapiesystemen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Pharma & Medizintechnik
Subbranche
Medizintechnik
Geschäftstätigkeit
Herstellung und Vertrieb von IT-gestützten Therapiesystemen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Essen hat am 20.08.2026 um 14:37 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der icho systems GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30514, vorläufige Maßnahmen angeordnet (§§ 21, 22 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus van Marwyk bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Essen hat am 20.08.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der icho systems GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.10.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf…
Das Amtsgericht Essen hat am 20.08.2026 vorläufige Insolvenzmaßnahmen über das Vermögen der icho systems GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Markus van Marwyk zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.10.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2026 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.11.2026. Bis zu diesem Termin können Stellungnahmen eingereicht werden. Die Forderungsliste und Berichte liegen ab dem 11.11.2026 zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 209/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30514 eingetragenen icho systems GmbH, c/o BRYCK StartupAlliance, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank …
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 209/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30514 eingetragenen icho systems GmbH, c/o BRYCK StartupAlliance, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Otto Theodor Neumann, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen
Geschäftszweig: der Betrieb eines Unternehmens zur Herstellung und Vertrieb von IT-gestützten Therapiesystemen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte
ist am 20.08.2026, um 14:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 209/26
Amtsgericht Essen, 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 209/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30514 eingetragenen icho systems GmbH, c/o BRYCK StartupAlliance, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Otto Theodor Neumann, Kanonenstr. 8,…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 209/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 30514 eingetragenen icho systems GmbH, c/o BRYCK StartupAlliance, Altendorfer Straße 1, 45127 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Otto Theodor Neumann, Kanonenstr. 8, 45731 Waltrop
Geschäftszweig: der Betrieb eines Unternehmens zur Herstellung und Vertrieb von IT-gestützten Therapiesystemen, sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernde Geschäfte
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2026, um 06:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 13.08.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Markus van Marwyk, Alfredstr. 45, 45130 Essen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.11.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 63 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
160 IN 209/26
Essen, 01.10.2026
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