Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ICOE Kids GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bleichstraße 52, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 134731
EUID
DEM1201.HRB134731
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 663/26 I-12-
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.04.2026 , 10:50 Uhr
Eröffnung
15.07.2026 , 08:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.10.2026
Frist für Einwendungen und Anträge
26.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
ist die Erbringung von Personal- und sonstigen Dienstleistungen im Auftrag öffentlicher und privater Auftraggeber durch Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 27.04.2026 im Antragsverfahren über das Vermögen der ICOE Kids GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Sarah La Rocca und die Generalbevollmächtigte UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ICOE Kids GmbH ist am 15.07.2026 um 08:37 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt w…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ICOE Kids GmbH ist am 15.07.2026 um 08:37 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zuvor war bereits am 27.04.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Eröffnung ist der Schuldnerin die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 26.10.2026 beim Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 789/26 I-12 verbunden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 663/26 I-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ICOE Kids GmbH, Bleichstraß 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731), vertr. d.: 1. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), 2. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Genera…
810 IN 663/26 I-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ICOE Kids GmbH, Bleichstraß 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731), vertr. d.: 1. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), 2. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigte) ist am 27.04.2026 um 10:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 663/26 I-12-: In dem Insolvenzverfahren ICOE kids GmbH, Bleichstraße 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731),
vertreten durch:
1. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigter),
2. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), wu…
810 IN 663/26 I-12-: In dem Insolvenzverfahren ICOE kids GmbH, Bleichstraße 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731),
vertreten durch:
1. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigter),
2. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), wurde am 15.07.2026 um 08:37 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 789/26 I-12 verbunden. Das Verfahren 810 IN 663/26 I-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 663/26 I-9-9 Am 15.07.2026 um 08:37 Uhr ist das Insolvenzverfahren ICOE Kids GmbH, Bleichstraß 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731),
vertreten durch:
1. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigte),
2. Sarah La Rocca, Frankfurt…
810 IN 663/26 I-9-9 Am 15.07.2026 um 08:37 Uhr ist das Insolvenzverfahren ICOE Kids GmbH, Bleichstraß 52, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134731),
vertreten durch:
1. UKMC Ulrich Kammerer Management Consulting eG, Steigenhohl 23, 76275 Ettlingen, (Generalbevollmächtigte),
2. Sarah La Rocca, Frankfurt, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Hildegard A. Hövel, Raimundstraße 98, D 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 94 54 84 60, Fax: 069/ 94 54 84 67 7, E-Mail: kanzlei@rahuc.de, Internet: www.rahuc.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin vorzunehmen. Anmeldefrist: 12.10.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 26.10.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.07.2026
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