Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDA Indoor Advertising GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 164538
EUID
DEF1103R.HRB164538
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg
Aktenzeichen
36i IN 7773/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Adresse
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Eröffnung
02.05.2025 , 14:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.06.2025
Prüfungstermin
28.07.2025
Einwendungen gegen schriftliches Verfahren
15.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDA Indoor Advertising GmbH ist am 02.05.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Florian Linkert ist bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 16.06.2025. Ein Prüfungsstichtag ist der 28.007.2025, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung dient. Im weiteren Verlauf wurde am 01.08.2025 beschlossen, das Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Hierbei soll die vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zur Einziehung von Forderungen und zur Stilllegung bei Bedarf beschlossen werden. Die Einwendungen gegen diese Anordnung sind bis zum 15.08.2025 einzureichen. Am 16.06.2026 hat der Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens beantragt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH,
c/o Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 1…
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH,
c/o Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 164538
Geschäftszweig: Entwicklung und Betrieb von digitalen Werbeplattformen
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 02.05.2025 beschlossen:
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 02.05.2025 um 14.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert
Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 16.06.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins (§ 156 InsO) wird gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.07.2025 (Prüfungsstichtag).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum Prüfungsstichtag, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Beim Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag und/oder ihrem Rang bestritten wird.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 28.07.2025, der zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung entspricht, die Wahl einer anderen Person zum Insolvenzverwalter schriftlich dem Insolvenzgericht vorzuschlagen.
Gehen bis zum Stichtag keine Anträge ein, so verbleibt es bei der bisherigen Bestellung.
Die Insolvenzgläubiger erhalten ferner Gelegenheit, schriftliche Stellungnahmen einzureichen zur Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens) InsO bezeichneten Angelegenheiten.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Hat die/der Schuldner/in eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es der/dem Schuldner/in binnen einer Frist von einem Monat, die im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben.
Die/der Schuldner/in hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH, Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 16453…
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH, Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 164538
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 01.08.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Folgende Beschlüsse sollen gefasst werden:
1.
Das Unternehmen der Schuldnerin wird vorläufig fortgeführt. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen stillzulegen, sobald wesentliche Teile des Vermögens der Schuldnerin veräußert werden können oder sobald nach den Planungen des Insolvenzverwalters ein Überschuss aus der Betriebsfortführung nicht mehr erwirtschaftet werden kann.
2.
Der Insolvenzverwalter soll die Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen einziehen. Er wird ermächtigt, nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen die Forderung gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die einzelnen Forderungen abzuschließen.
3.
Der Insolvenzverwalter soll Erlöse aus der Insolvenzabwicklung über Konten einziehen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.08.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH, Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 16453…
36i IN 7773/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDA Indoor Advertising GmbH, Unicorn Workspaces Schlüterstraße, Schlüterstraße 39, 10629 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Robin Ebser und Ralph Peter Razisberger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 164538
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 16.06.2026
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