Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme hat die Schlussrechnung zur Einsicht ausgelegt. Die Anhörung der Beteiligten zum schriftlichen Verfahren zur Schlussrechnung ist am 18.07.2025 angesetzt. Der verfügbare Massebestand beträgt 188.145,19 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 388.146,11 EUR zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen niedergelegt. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt und ein besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren für den 25.08.2025 bestimmt. Beteiligte können bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen erheben. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie des vorläufigen Insolvenzverwalters ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen festgesetzt worden. Die Regelvergütung des Insolvenzverwalters wurde um Abschläge für die vorläufige Insolvenzverwaltung gekürzt, während Zuschläge für die Betriebsfortführung gewährt wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Ein…
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 18.07.2025. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des…
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 188.145,19 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 388.146,11 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremen, 30.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin i…
510 IN 1/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB), vertr. d.: Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 25.08.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 23.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 510 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschä…
Amtsgericht Bremen 23.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 510 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 213.967,12 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV. Hinzu kommt die zusätzliche Vergütung in Höhe von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt) für die Verwertung von Absonderungsrechten, § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 15,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für eine andauernde Betriebsfortführung von vier Wochen nach Insolvenzeröffnung mit Abschluss einer übertragenden Sanierung. Im vorliegendem Fall war keine Vergleichsberechnung zu erstellen, da bei der Betriebsfortführung kein Überschuss erwirtschaftet wurde.
Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 5,00 % gekürzt, und zwar für das Bestehen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 23.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 510 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschä…
Amtsgericht Bremen 23.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 510 IN 1/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ideas GASTRO GmbH, Am Hohentorshafen 21, 28197 Bremen (AG Bremen, HRB 29098 HB),
vertreten durch:
Bastian Oliver Gené, Hohentorshafen 6, 28197 Bremen, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Detlef Stürmann, Domshof 18-20, 28195 Bremen,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 66.602,04. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Im Normalfall erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 % des Berechnungswertes, § 63 Abs.3 InsO. Hier wurden gemäß §§ 10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzlich Zuschläge von insgesamt 33,80 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet werden, und zwar für die Betriebsfortführung mit sechs Mitarbeitern über einen Zeitraum von sechs Wochen. Da im Rahmen der Betriebsfortführung ein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist zur Bestimmung des angemessenen Zuschlages eine Vergleichsberechnung vorzunehmen, da die Regelvergütung des Insolvenzverwalters durch den Überschuss bereits erhöht wurde. Es wurde eine rechnerisch korrekte Vergleichsberechnung eingereicht. Der Zuschlag ist angemessen.
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 250,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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