Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
RJW Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 31291
EUID
DEG1312.HRB31291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.50 IN 228/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.01.2024 , 16:00 Uhr
Eröffnung
22.03.2024 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.05.2024
Berichtstermin
12.06.2024 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
11.02.2025
Prüfungstermin
21.07.2025
Prüfungstermin
20.07.2026
Gläubigerversammlung
29.07.2026 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RJW Service GmbH sind verschiedene Verfahrensschritte erfolgt. Am 23. Januar 2024 wurde zur Sicherung der Masse die Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nina Tschirpke angeordnet. Das Hauptinsolvenzverfahren ist am 22. März 2024 eröffnet worden. Die Forderungen der Gläubiger waren bis zum 13. Mai 2024 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen fand am 12. Juni 2024 statt. Im weiteren Verlauf wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. In einem späteren Verfahrensschritt wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein Widerspruch gegen die Forderungsprüfung bis zum 20. Juli 2026 möglich ist.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RJW Service GmbH ist am 22. März 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor waren am 23. Januar 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist sie zu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RJW Service GmbH ist am 22. März 2024 wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zuvor waren am 23. Januar 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Mit der Verfahrenseröffnung ist sie zur endgültigen Insolvenzverwalterin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 13. Mai 2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin für Gläubiger fand am 12. Juni 2024 statt, an dem unter anderem über die Stilllegung des Geschäftsbetriebs abgestimmt wurde. Die Vergütung der vorläufigen Verwalterin ist im Juni 2024 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden mehrere Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen durch das Gericht angeordnet, wobei die Widerspruchsfristen bis zum 11. Februar 2025, dem 21. Juli 2025 und dem 20. Juli 2026 liefen. Zudem wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 29. Juli 2026 zur Abstimmung über die Abgeltung von Ansprüchen der Masse aus Insolvenzanfechtungsansprüchen angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 21.07.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 17. Juni 2025, 6.50 IN 228/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
RJW Service GmbH, Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam bzw. Verkehrshof 17E, 14478 Potsdam
wird heute, am 23. Januar 2024, um 16 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufige…
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen
RJW Service GmbH, Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam bzw. Verkehrshof 17E, 14478 Potsdam
wird heute, am 23. Januar 2024, um 16 Uhr, zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Frau Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.
Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der RJW Service GmbH, Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, bzw.
tatsächlicher Sitz Verkehrshof 17, 14478 Potsdam,
vertreten durch den Geschäftsführer Julius Kunz, Blütenring 41, 14550 Groß Kreutz
Geschäftszweig: Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen
…
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der RJW Service GmbH, Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, bzw.
tatsächlicher Sitz Verkehrshof 17, 14478 Potsdam,
vertreten durch den Geschäftsführer Julius Kunz, Blütenring 41, 14550 Groß Kreutz
Geschäftszweig: Bereitstellung von Personal und Dienstleistungen
HRB 31291 P
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 22. März 2024 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 12.06.2024, 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Gegen diesen Beschluss ist gem. § 34 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 InsO die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder
3 Tage nachdem der Eröffnungsbeschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Potsdam, den 22. März 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz hat die Verwalterin am 15.03.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Ver…
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz hat die Verwalterin am 15.03.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. April 2024, 6.50 IN 228/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz, Verwalterin: Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin wurde die Tagesordnung zu…
6.50 IN 228/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz, Verwalterin: Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin wurde die Tagesordnung zum Berichts- und Prüftermin am Mittwoch, 12.06.2024, 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25 wie folgt ergänzt:
- Abstimmung der Gläubigerversammlung über die kurz- bis mittelfristige Stilllegung des Geschäftsbetriebes.
Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 15.05.2024, 6.50 IN 228/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6.50 IN 228/23
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurden die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin R…
6.50 IN 228/23
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurden die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nina Tschirpke, Vopeliuspfad 2, 14169 Berlin festgesetzt.
Gründe: Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 23.01.2024 bis zum 22.03.2024 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Die vorläufige Insolvenzverwalterin erhält in der Regel 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 325.957,41 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 27 % für die Betriebsfortführung von 7 Wochen mit 24 Beschäftigten und schwieriger Forderungseinzug festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.50 IN 228/23, Amtsgericht Potsdam, 7. Juni 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 20.07.2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 16. Juni 2026, 6.50 IN 228/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfah…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 11.02.2025 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 2. Januar 2025, 6.50 IN 228/23
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversa…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
RJW Service GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 31291), Großbeerenstraße 262, 14480 Potsdam, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Julius Kunz wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt mit folgender Tagesordnung:
Abstimmung der Gläubigerversammlung über die Abgeltung der Forderung der Masse aus Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen die IKK Südwest durch Zahlung von 4.000,00 €
auf Mittwoch, 29.07.2026, 9:30 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25. Sofern die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, gilt die Zustimmung der Gläubiger zur Abgeltung der Ansprüche der Masse gegen die IKK Südwest gegen Zahlung von 4.000,00 € als erteilt, § 160 InsO.
Amtsgericht Potsdam, 7. Juli 2026, 6.50 IN 228/23
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