Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IdentPro GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Camp-Spich-Straße 4, 53842 Troisdorf
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 9770
EUID
DER3208.HRB9770
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 100/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Alexander Römer
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Telefon
0228/8100056
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2026 , 09:00 Uhr
Berichtstermin
16.03.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
13.04.2026
Prüfungstermin
26.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, Produktion und der Vetrieb von Produkten und Systemen zur Identifizierung, Lokalisierung und Authentifizierung von Objekten und deren automatisierte Bewegung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IdentPro GmbH ist am 01.03.2026 um 09:00 Uhr vom Amtsgericht Bonn eröffnet worden. Das Verfahren wird als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne der EuInsVO geführt. Grund für die Eröffnung sind Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Der Antrag wurde von der Schuldnerin am 18.12.2025 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Alexander Römer ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 13.04.2026. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung ist am 16.03.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bonn angesetzt. Auf dieser Versammlung werden unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen wie die Veräußerung des Unternehmens beschlossen. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen wird schriftlich durchgeführt, wobei der Stichtag der 26.05.2026 ist. Eine frühere Berichtigung vom 22.12.2025 korrigierte das Handelsregisterzeichen der Schuldnerin von 770 auf HRB 9770.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Wack, und Herrn Dr. Martin Welp,
Verfahre…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Wack, und Herrn Dr. Martin Welp,
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Frank Fichtner, Hohenstaufenring 62, 50674 Köln
wird die Veröffentlichung vom 03.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unvollständigkeit dahingehend ergänzt, dass es vor dem im Eröffnungsbeschluss genannten Termin am Montag, 16.03.2026, 10:00 Uhr heißen muss:
"Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Montag, 16.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau)."
98 IN 100/25
Amtsgericht Bonn, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Südstr. 31, 53757 Sankt Augustin,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Wack, und Her…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Südstr. 31, 53757 Sankt Augustin,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Wack, und Herrn Dr. Martin Welp,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.12.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Alexander Römer, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 0228/8100056, Fax: 022881000820.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.04.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
ist am
Montag, 16.03.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, 1. Etage, Sitzungssaal W 1.26 (Wilhelmbau).
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
insbesondere (wie vom Insolvenzverwalter beantragt) die Übertragung des von der Schuldnerin geführten Betriebes im Ganzen unter Veräußerung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung, Ablehnung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, oder Vermeidung eines solchen Rechtsstreits durch Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrages (wie vom Insolvenzverwalter beantragt)
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht ist der 26.05.2026.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.04.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. A 1.19(Alexanderbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die deutschen Gerichte sind für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens international zuständig. Denn die Schuldnerin hat den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Das ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Römer vom 24.02.2026.
Erkenntnisse über die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO über das Vermögen der Schuldnerin in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union liegen dem Gericht nicht vor.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
98 IN 100/25
Amtsgericht Bonn, 01.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Südstr. 31, 53757 Sankt Augustin,, gesetzlich vertreten durch die Geschäf…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 100/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 9770 eingetragenen IdentPro GmbH, Camp-Spich-Str. 4, 53842 Troisdorf, frühere Anschrift: Südstr. 31, 53757 Sankt Augustin,, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Michael Wack, und Herrn Dr. Martin Welp,
wird der Beschluss vom 22.12.2025 (veröffentlicht am 23.12.2025) gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin unter folgendem Registerzeichen bei dem Amtsgericht Siegburg eingetragen ist: HRB 9770 (und nicht 770).
98 IN 100/25
Amtsgericht Bonn, 22.12.2025
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