Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDM - Industriemontage Dach & Fassadenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 40995
EUID
DEH1101.HRB40995
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
510 IN 5/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Kanzlei
Reimer Sanierung und Rechtsberatung
Adresse
Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen
Telefon
0421 398796-90
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.10.2026 , 15:10 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IDM - Industriemontage Dach & Fassadenbau GmbH mit Sitz in Bremen ist am 06.10.2026 um 15:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Zugleich ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim von der Kanzlei Reimer Sanierung und Rechtsberatung in Bremen bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Bremen einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
510 IN 5/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IDM - Industriemontage Dach & Fassadenbau GmbH, Thielenstraße 40, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 40995 HB), vertr. d.: Tarik Alkovic, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2026 um 15:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwal…
510 IN 5/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IDM - Industriemontage Dach & Fassadenbau GmbH, Thielenstraße 40, 28215 Bremen (AG Bremen, HRB 40995 HB), vertr. d.: Tarik Alkovic, (Geschäftsführer), ist am 06.10.2026 um 15:10 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Friederike Kirch-Heim, Reimer Sanierung und Rechtsberatung, Schüsselkorb 26/27, 28195 Bremen, Tel.: 0421 398796-90, Fax: 0421 398796-99 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 06.10.2026
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