Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IDS Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 195436
EUID
DEF1103R.HRB195436
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 6295/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer
Adresse
Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin
Termine & Fristen
Anordnung schriftliches Verfahren
09.01.2024
Fristende Einwendungen
30.01.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
12.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDS Bauunternehmung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.01.2024 beschlossen, im Rahmen des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH zu beschließen. Der Insolvenzverwalter hat hierzu einen Antrag gestellt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 30.01.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung · Vorläufige Maßnahmen
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDS Bauunternehmung GmbH wurde vom Amtsgericht Charlottenburg geführt. Am 09.01.2024 beschloss das Gericht, im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH durch die Gläubigerversammlung zu b…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDS Bauunternehmung GmbH wurde vom Amtsgericht Charlottenburg geführt. Am 09.01.2024 beschloss das Gericht, im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH durch die Gläubigerversammlung zu beschließen. Den Beteiligten wurde eine Frist bis zum 30.01.2024 zur Einreichung von Einwendungen eingeräumt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden. In einer späteren Bekanntmachung vom 06.07.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz, wobei er Zuschläge in Höhe von 89,40 % geltend macht. Den Insolvenzgläubigern wurde eine Frist von zwei Wochen ab Veröffentlichung zur Einreichung von Einwendungen eingeräumt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDS Bauunternehmung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.01.2024 ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH angeordn…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IDS Bauunternehmung GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 09.01.2024 ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH angeordnet. Die Frist für Einwendungen endete am 30.01.2024. Zudem wurden Vergütungs- und Auslagenanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer behandelt. Der Antrag auf Festsetzung der Vergütung und Auslagen wurde vom Gericht mit Beschluss vom 12.08.2026 genehmigt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Es wird ein Zuschlag zur Regelvergütung in Höhe von 89,40 % gewährt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am …
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.01.2024 beschlossen :
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens im Ganzen an die Wohntec GmbH
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 30.01.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat seine Ver…
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit im Rahmen der vorläufigen Insolvenz beantragt.
Auf seine Vergütung macht der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von 89,40 % geltend.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Antragsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht aus.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattende…
36i IN 6295/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IDS Bauunternehmung GmbH, Stresemannstraße 33, 10963 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Selcuk Sait Divarci
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195436
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 89 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.06.2026 wird Bezug genommen. Den Erwägungen und Darlegungen des vorläufigen Insolvenzverwalters schließt sich das Gericht nach eigener, kritischer Prüfung an.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 89,40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026
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