Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IFH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 91511
EUID
DEM1201.HRB91511
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 514/20 I-5-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Stephan Schlegel
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung der Dienstleistungen aller Art in Bezug auf die Unternehmens- und Betriebsführung, insbesondere die Beratung, Schulung und Qualitätsmanagement, das Betreiben einer Werbe- und Marketingagentur, die Erbringung von Marketingdienstleistungen aller Art, das Verlegen von Büchern und sonstigen Druckerzeugnissen sowie die Entwicklung und der Vertrieb der EDV-Software.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFH GmbH ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main anhängig. Im Rahmen des Verfahrens wurden Vergütungen und Auslagen für einen vorläufigen Insolvenzverwalter sowie für den endgültigen Insolvenzverwalter Dr. Stephan Schlegel festgesetzt. Die Bemessungsgrundlagen betrugen 83.540,61 EUR bzw. 49.636,53 EUR. Es ist beschlossen worden, dass der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung der 20.04.2026 ist. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bei Gericht eingehen. Zudem soll die Schlussverteilung stattfinden, wofür Forderungen in Höhe von 266.070,24 EUR verzeichnet sind und ein Verteilungsbetrag von 31.402,57 EUR zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 514/20 I-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511), vertr. d.: André Wiringa, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslage…
810 IN 514/20 I-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511), vertr. d.: André Wiringa, (Geschäftsführer), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Der über die erfolgte Festsetzung hinausgehende Antrag wird als unbegründet zurückgewiesen.
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 49.636,53 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR XXX, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der Verwertung von Geschäftsanteilen mit internationalem Bezug geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 20% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR XXX rechtfertigt. Dem Antrag des Insolvenzverwalters kann nicht vollumfänglich entsprochen werden, da dem Zuschlag zwar dem Grunde nach zugestimmt wird, die beantragte Höhe jedoch der geleisteten Mehrarbeit nicht angemessen ist. Die Berechnungsgrundlage, die auch die zu erwartende Vorsteuererstattung umfasst, war entsprechend anzupassen. Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 514/20 I-5-7 In dem Insolvenzverfahren IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511),
vertreten durch:
André Wiringa, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenp…
810 IN 514/20 I-5-7 In dem Insolvenzverfahren IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511),
vertreten durch:
André Wiringa, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 83.540,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 514/20 I-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511), vertr. d.: André Wiringa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung ent…
810 IN 514/20 I-5-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFH GmbH, c/o Performance Solutions Germany & Central Europe, Mergenthalerallee 77, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 91511), vertr. d.: André Wiringa, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.04.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO), Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 514/20 I-5-4) über das Vermögen der IFH GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 266.070,24 €. Zur Verteilung st…
In dem Insolvenzverfahren (810 IN 514/20 I-5-4) über das Vermögen der IFH GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 266.070,24 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 31.402,57 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr. Stephan Schlegel.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 20.03.2026
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