Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mars Entertainment GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 76539
EUID
DEM1201.HRB76539
Insolvenzgericht
Gericht
Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1298/21 M-17-6
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
27.04.2026
Widerspruchsfrist
11.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Spielhallen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren der Mars Entertainment GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist für die Anmeldung dieser Forderungen endet am 27.04.2026. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung kann bis zum 11.05.2026 Widerspruch beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erhoben werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der I…
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der I…
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wird die Prüfung der bis zum 13.10.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 27.10.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 25.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern k…
810 IN 1298/21 M-17-6 In dem Insolvenzverfahren Mars Entertainment GmbH, Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
-
810 IN 1298/21 M-17-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Mars Entertainment GmbH
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xx
Auslagen EUR xx
Umsatzsteuer EUR xx
Summe EUR xx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse …
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810 IN 1298/21 M-17-6
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
Mars Entertainment GmbH
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 76539),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xx
Auslagen EUR xx
Umsatzsteuer EUR xx
Summe EUR xx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 96.018,26 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich der, durch das obstruktive Verhalten des Geschäftsführer deutlich erschwerten, Aufarbeitung der ungeordneten Buchhaltung zur Vorbereitung der Anfechtungsansprüche geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 25% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 31.314,21 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
08.07.2026
- Insolvenzgericht
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mars Entertainment GmbH, vormals ansässig: Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt a. M. 810 IN 1298/21 M-17-6 niedergelegt worden.…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mars Entertainment GmbH, vormals ansässig: Schillerstraße 42-44, 60313 Frankfurt, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt a. M. 810 IN 1298/21 M-17-6 niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 531.231,88 Euro. Es ist unter dem Vorbehalt offener Gerichtskosten und Masseverbindlichkeiten ein Massebestand in Höhe von 43.435,74 Euro verfügbar.
Amtsgericht Frankfurt a. M., den 21.07.26
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