Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IfP Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Solkau Nr. 2, 29465 Schnega
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRB 209180
EUID
DEP2507.HRB209180
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 91/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche
Adresse
Lange Straße 25, 29451 Dannenberg
Telefon
+49 (0) 5861-985560
Termine & Fristen
Prüfungstermin
03.06.2026
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfung
04.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Institut für Pflanzenkultur Schneider GmbH & Co. KG
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über den Nachlass der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega, wurde ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter oder geänderter Forderungen auf den 03.06.2026 bestimmt. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat der Insolvenzverwalter am 04.0erm 2026 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen sowie der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche hat am 04.06.2026 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche hat am 04.06.2026 angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht (§ 208 InsO). Ein Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist für den 03.06.2026 bestimmt. Später wurde ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Prüfungstermin nachträglicher Forderungen auf den 04.11.2026 festgesetzt, an dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist festgesetzt worden. Das Verfahren soll mit einer Schlussverteilung abgeschlossen werden; der verfügbare Massebestand beträgt 14.290,62 EUR, während Insolvenzforderungen in Höhe von 190.585,95 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geä…
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
03.06.2026.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 04.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung d…
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter am 04.06.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Uelzen, 05.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträ…
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 04.11.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Uelzen, 07.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frh…
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega, soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Uelzen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Boris Frhr.v.d. Bussche, Lange Straße 25 29451 Dannenberg, Tel.: +49 (0) 5861-985560, Fax: +49 (0) 5861-9855621, zeigt dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO an:
Der verfügbare Massebestand beträgt 14.290,62 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 190.585,95 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Uelzen, 08.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetz…
7 IN 91/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IfP Verwaltungs GmbH, Solkau 2, 29465 Schnega (AG Lüneburg, HRB 209180), vertr. d.: Dr. Carolin Schneider, Solkau 2, 29465 Schnega, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Uelzen eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Nettovergütung gemäß InsVV
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.861,78 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 07.09.2026
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