Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IGU GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
N 7, 9, 68161 Mannheim
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 730760
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB730760
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 1809/22
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungsanmeldung
05.06.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
29.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der IGU GmbH & Co. KG sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften gleich welcher Rechtsform.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Holding & Beteiligungen
Subbranche
Holdinggesellschaften
Geschäftstätigkeit
Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der IGU GmbH & Co. KG sowie an anderen Gesellschaften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim. Die Schuldnerin wird durch die IGU Management GmbH vertreten, deren Geschäftsführer Feras Saleh ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 05.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die IGU Management GmbH und deren Geschäftsführer Feras Saleh. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (HRB 730760). Im Verfahren ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt. Di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Schuldner wird vertreten durch die IGU Management GmbH und deren Geschäftsführer Feras Saleh. Das Registergericht ist das Amtsgericht Mannheim (HRB 730760). Im Verfahren ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung und die Auslagen des Verwalters sind mit Beschluss vom 03.09.2026 festgesetzt worden. Ein Nachlassgeld in Höhe von 77.593,12 EUR lag der Berechnung zugrunde. Beträge für Vergütung und Auslagen waren im Text als Platzhalter 'BETRAG' angegeben. Eine nachträglich angemeldete Forderung (Tabellenblattnummer 53) ist im schriftlichen Verfahren geprüft worden; die Widerspruchsfrist hierfür endete am 05.06.2026. Das Verfahren befindet sich in der Schlussphase: Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 29.10.2026 Einwendungen vorzulegen. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO ist zugestimmt worden. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 77.593,12 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftliche…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Olaf Spiekermann hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei ein Vermögenswert von 77.593,12 EUR zugrunde gelegt wurde. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; der Widerspruch gegen die Feststellung der Forderung auf Tabellenblatt 53 ist bis zum 05.06.2026 möglich. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen dagegen bis zum 29.10.2026 zugelassen. Der Schlusstermin wurde im schriftlichen Verfahren durchgeführt, und der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 6.158.809,81 €, während eine liquide Masse von 34.528,55 € zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim,
vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Regi…
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim,
vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 730760
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim, vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Regi…
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim, vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 730760
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 77.593,12 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Zustellungskosten waren pauschal in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim, vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Regi…
1 IN 1809/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IGU GmbH & Co. KG, N 7, 9, 68161 Mannheim, vertreten durch die Vertreterin IGU Management GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführer Feras Saleh, N 7, 9, 68161 Mannheim, diese vertreten durch den Geschäftsführer Feras Saleh
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 730760
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Mannheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Mannheim
Schloss, Westflügel
68159 Mannheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 03.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG, N 7 9, 68161 Mannheim, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Mannheim, Schloss, Westflügel, 68149 Mannheim, Geschäfts-Nr.: 1 IN 1809/22, zur Einsichtnahme der Beteiligten…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IGU GmbH & Co. KG, N 7 9, 68161 Mannheim, liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Mannheim, Schloss, Westflügel, 68149 Mannheim, Geschäfts-Nr.: 1 IN 1809/22, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 6.158.809,81 €. In diesem Verfahren steht eine liquide Masse in Höhe von 34.528,55 € zur Verfügung. Von diesem Betrag sind noch Masseverbindlichkeiten zu befriedigen.
Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Mannheim Insolvenzgericht, 09.09.2026
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