Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IHG UG Industrieservice & Haustechnik
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Bahnhofstr. 8, 02708 Schönbach
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27333
EUID
DEU1104.HRB27333
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531 / 560 IN 417/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Matthias Rönsch
Adresse
Friedrichstraße 24, 01067 Dresden
Telefon
0351 4918550
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
13.06.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
31.07.2025
Frist für Anträge und Widersprüche
12.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Personaldienstleistung und Vertrieb gebäudetechnischer Anlagen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHG UG Industrieservice & Haustechnik ist am 13.06.2025 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Matthias Rönsch bestellt worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 31.07.2025. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 12.09.2025 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 / 560 IN 417/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHG UG Industrieservice & Haustechnik, Bahnhofstraße 8, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 27333
vertreten durch den Geschäftsführer Henry Grosser
- wurde am 13.06.2025 um 12:00 Uhr das Insol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 / 560 IN 417/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHG UG Industrieservice & Haustechnik, Bahnhofstraße 8, 02708 Schönbach, Amtsgericht Dresden , HRB 27333
vertreten durch den Geschäftsführer Henry Grosser
- wurde am 13.06.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Matthias Rönsch, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Email geschäftlich: dresden@worako.de Telefax: 0351 4918599 Telefon geschäftlich: 0351 4918550
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 31.07.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 12.09.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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