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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHP Service GmbH mit Sitz in Ahorn ist beim Amtsgericht Mosbach anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Ehrenfried Scheuermann vertreten. Das Amtsgericht Mosbach hat mit Beschluss vom 12.10.2026 die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, bis zum 26.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail wirksam abgegeben werden, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Informationen zur elektronischen Einreichung sind im eJustice-Portal unter der Rubrik 'Bürger' verfügbar. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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