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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IK bau UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht Neuruppin hat die abschließende Anhörung der Gläubiger angeordnet, wobei für diese das schriftliche Verfahren gemäß §§ 197, 5 Abs. 2 InsO gilt. Die Anhörung dient der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis sowie dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung. Schriftsätze der Beteiligten müssen bis zum 03. September 2026 bei Gericht eingehen. Der Massebestand beträgt 17.944,72 EUR, während die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen 82.473,38 EUR beträgt. Von dem Massebestand sind zunächst Gerichtskosten, die Vergütung des Verwalters nebst Auslagen sowie sonstige Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen. Der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Das Gericht hat der Schlussverteilung gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin aus.
Originalbekanntmachung
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