Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ikanovic GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 8060
EUID
DEU1206.HRB8060
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2190/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg
Termine & Fristen
Beschlussdatum
13.11.2025
Widerspruchsfrist
29.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikanovic GmbH & Co.KG wird vom Amtsgericht Chemnitz unter dem Aktenzeichen 405 IN 2190/19 geführt. Der Schuldner ist durch die Ikanovic Verwaltung GmbH vertreten, deren Geschäftsführerin Jasmin Ikanovic ist. Am 13.11.2025 hat das Gericht gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet. Die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.12.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich widersprechen. Die Forderungsanmeldungen sowie die Tabelle liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Nils Freudenberg zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen; eine Benachrichtigung der Gläubiger erfolgt nicht. Rechtsbehelfe sind innerhalb von zwei Wochen ab Beschlusszustellung beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2190/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikanovic GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ikanovic Verwaltung GmbH ; d. vertr.d.d. GF ' in Jasmin Ikanovic Augustusburger Straße 236, 09127 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8060
vertreten durch die gesetzlic…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2190/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ikanovic GmbH & Co.KG, vertr.d.d. Ikanovic Verwaltung GmbH ; d. vertr.d.d. GF ' in Jasmin Ikanovic Augustusburger Straße 236, 09127 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8060
vertreten durch die gesetzliche Vertreterin Ikanovic Verwaltung GmbH; d. vertreten durch die Geschäftsführerin Jasmin Ikanovic
ergeht am 13.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.12.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Dr. Nils Freudenberg, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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