Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IKL + Partner Ingenieurgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 52680
EUID
DEP2305.HRB52680
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
908 IN 466/17
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Jürgen Köhler
Adresse
Sonnenhagen 7, 30659 Hannover
Termine & Fristen
Aufhebung
03.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKL + Partner Ingenieurgesellschaft mbH ist am 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Der Liquidator Jürgen Köhler hat das Verfahren abgeschlossen. Rechtsbehelfe können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
908 IN 466/17 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKL + Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Buchholzer Straße 38a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 52680), vertr. d.: Jürgen Köhler, Sonnenhagen 7, 30659 Hannover, (Liquidator), ist am 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung…
908 IN 466/17 - 3 -: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IKL + Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Buchholzer Straße 38a, 30629 Hannover (AG Hannover, HRB 52680), vertr. d.: Jürgen Köhler, Sonnenhagen 7, 30659 Hannover, (Liquidator), ist am 03.06.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 03.06.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.