Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien GmbH, mit Sitz in der Krämerstraße 35, 36381 Schlüchtern, vertreten durch die Geschäftsführerin Jaqueline Wild, sind wesentliche Entscheidungen zur Vergütung des Insolvenzverwalters getroffen worden. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters sowie die Auslagen festgesetzt. In einem späteren Beschluss ist die endgültige Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters erfolgt, wobei die Vergütung um 25 % aufgrund einer erschwerten Prüfung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen wegen beschlagnahmter Geschäftsunterlagen erhöht ist. Die Berechnungsmasse belief sich zuletzt auf 292.937,41 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 318/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien GmbH, Krämerstraße 35, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93819), vertr. d.: Jaqueline Wild, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters festgesetzt auf…
70 IN 318/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien GmbH, Krämerstraße 35, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93819), vertr. d.: Jaqueline Wild, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ, (Geschäftsführerin), wird die Vergütung des vorläufigen Sachwalters und Sachwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 12 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 30, E-Mail: rüdiger.wienberg@hww.eu, Internet: www.hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 283.891,81 €
Dem vorläufigen Sachwalter und Sachwalter steht nach § 12 InsVV ein Bruchteil der Vergütung für einen Verwalter zu, der auf 75 % festgesetzt wird
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, .2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
70 IN 318/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien GmbH, Krämerstraße 35, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93819), vertr. d.: Jaqueline Wild, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ N…
70 IN 318/15: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IM Immobilien GmbH, Krämerstraße 35, 36381 Schlüchtern (AG Hanau, HRB 93819), vertr. d.: Jaqueline Wild, Gumpenwiesenstrasse 10, 8166 Niederweningen, SCHWEIZ, (Geschäftsführerin),
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ Erhöhung nach § 1 Abs. 2 Ziff. 1 InsVV
€ um 25 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 913092 0, Fax: 069 913092 30, E-Mail: rüdiger.wienberg@hww.eu, Internet: www.hww.eu wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Berechnungsmasse: 292.937,41 €
Zuschläge: 25% erschwerte Prüfung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen wegen beschlagnahmter Geschäftsunterlagen
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 27.05.2026
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