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Insolvenzprofil
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Der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art, soweit dies nicht einer besonderen Genehmigung bedarf, insbesondere der Handel mit Textilien, Teppichen, Accessoires, Lederwaren und Schuhen, Sportartikeln, -bekleidung, Elektro- und Eisenschrott und medizinischen Geräten - insbesondere auch über online-shop -, ferner der Kleintransport (Paketdienst) mit Fahrzeugen bis 3,5 t und Reinigungsdienste.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Imann & Malang GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 96871, angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist auf den 09.12.2025 festgesetzt. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf niedergelegt. Gegen den Beschluss steht jedem, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht eingegangen sein. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
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