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Insolvenzprofil
IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH
Verfahrensfortschritt
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1Aktuell
Antrag / Prüfung
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3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 33040
EUID
DER2101.HRB33040
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 712/26
Phase
Antragsverfahren
Termine & Fristen
Eröffnungsantrag
27.08.2026
Zwischenverfügung
10.09.2026
Beschluss
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, eingetragen im Handelsregister unter HRB 33040, den Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 27.08.2026 als unzulässig abgewiesen. Der Beschluss erging am 07.10.2026. Die Abweisung beruht darauf, dass dem Antrag das gemäß § 13 I 1 InsO zwingend beizufügende Gläubigerverzeichnis fehlte. Zudem wurde festgestellt, dass der Antrag ohne jede Substanz war, da nicht ausreichend dargelegt wurde, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt. Das Gericht hatte am 10.09.2026 eine Zwischenverfügung erlassen, in der auf diese Mängel hingewiesen wurde. Diese konnte jedoch nicht zugestellt werden, da die Anschrift der Gesellschaft sowie die des Geschäftsführers Hartmut Uetrecht nicht ermittelt werden konnten. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Der Gegenstandswert wurde auf 500,00 € festgesetzt. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin die sofortige Beschwerde zu, die innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld einzulegen ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 712/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33040 eingetragenen IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, Breedenstr. 36, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ha…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 712/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33040 eingetragenen IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, Breedenstr. 36, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Uetrecht,
43 IN 712/26
AMTSGERICHT BIELEFELD
BESCHLUSS
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33040 eingetragenen IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, letzte bekannte Anschrift: Breedenstr. 36, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Uetrecht, Anschrift unbekannt
wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 27.08.2026 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.
Gründe:
Der Eröffnungsantrag ist unzulässig, da dem Antrag das gem. § 13 I 1 InsO zwingend beizufügende Gläubigerverzeichnis nicht beigefügt war. Auch ansonsten ist der Antrag ohne jede Substanz. Es genügt nicht, lediglich einen Insolvenzgrund zu benennen. Vielmehr muss das Gericht bereits aufgrund des Inhalts des Antrags in der Lage sein, im Wesentlichen zu beurteilen, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder - bei juristischen Personen und bei Gesellschaften im Sinne von § 19 Abs. 3 InsO - Überschuldung vorliegt.
Schließlich konnte die Zwischenverfügung, in welcher das Gericht am 10.09.2026 auf diese Mängel hinwies, an die Gesellschaft nicht mehr zugestellt werden. Es lag ein Rückbrief vor mit dem Vermerk "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Auch die Anschrift des Geschäftsführers ließ sich weder durch Nachforschungen im Handelsregister, noch durch eine Behördenabfrage, ermitteln.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Bielefeld, 07.10.2026
Amtsgericht
Kausen
Richter am Amtsgericht
43 IN 712/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.10.2026
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