Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immel, Anton
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Auracher Weg 5, 91589 Aurach-Weinberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ansbach HRA 3913
EUID
DED3201V.HRA3913
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Crailsheim
Aktenzeichen
3 1 IN 36/22
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Insolvenzverwalter Dr. Alexander Raab
Termine & Fristen
Eröffnung
07.07.2022
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen von Anton Immel, Inhaber der Nattex Germany e. K., wurde am 07.07.2022 eröffnet. Der Insolvenzverwalter ist Dr. Alexander Raab. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich eventueller Steuerrückerstattungen aufrechterhalten, wobei eine Nachtragsverteilung angeordnet ist. Dem Schuldner ist die Restschuldbefreiung erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 1 IN 36/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anton Immel, geboren am 02.05.1962, Kapellengasse 9, 73488 Ellenberg
Inhaber der Nattex Germany e. K., Aurach, Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRA 3913
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pasch, Winter & …
3 1 IN 36/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anton Immel, geboren am 02.05.1962, Kapellengasse 9, 73488 Ellenberg
Inhaber der Nattex Germany e. K., Aurach, Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRA 3913
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pasch, Winter & Collegen, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg, Gz.: 0521/AI-1906 CR
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich
eventuell bestehender Ansprüche auf Steuerrückerstattung aus gezahlter Einkommenssteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbe- und Umsatzsteuer für die Veranlagungszeiträume bis zur Verfahrensaufhebung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Aufteilung im Rahmen der §§ 268 ff. AO sowie der Grundsätze der zeitraumbezogenen Aufteilung
aufrechterhalten (BGH, Beschluss vom 12.01.2006, IX ZB 239/04). Eingehende Beträge sind zunächst auf die Verfahrenskosten zu verrechnen.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Dr. Alexander Raab beauftragt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 1 IN 36/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anton Immel, geboren am 02.05.1962, Kapellengasse 9, 73488 Ellenberg
Inhaber der Nattex Germany e. K., Aurach, Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRA 3913
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pasch, Winter & …
3 1 IN 36/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Anton Immel, geboren am 02.05.1962, Kapellengasse 9, 73488 Ellenberg
Inhaber der Nattex Germany e. K., Aurach, Registergericht: Amtsgericht Ansbach Registergericht Register-Nr.: HRA 3913
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Pasch, Winter & Collegen, Hauptmarkt 11, 90403 Nürnberg, Gz.: 0521/AI-1906 CR
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Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 07.07.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO genannten Forderungen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Crailsheim
Schlossplatz 1
74564 Crailsheim
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Crailsheim - Insolvenzgericht - 14.04.2026
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