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Insolvenzprofil
Immergrün Alstertal UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 169147
EUID
DEK1101.HRB169147
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 211/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy
Adresse
Mittelweg 9, 20148 Hamburg
Telefon
040 306 04 57 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.07.2026 , 13:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 10.07.2026 über das Vermögen der Immergrün Alstertal UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Hamburg die vorläufige Verwaltung angeordnet. Die Antragsgegnerin betreibt einen immergrün Franchise Standort unter der Adresse Kreienhoopsberg 30, 22399 Hamburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 169147 eingetragen. Geschäftsführer ist Bahman Yusefi. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 211/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immergrün Alstertal UG (haftungsbeschränkt), Betrieb u. Leitung eines immergrün Franchise Standortes u.a., Kreienhoopsberg 30, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169147), vertr. d.: Bahman Yusefi (Geschäftsführer), ist a…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 211/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immergrün Alstertal UG (haftungsbeschränkt), Betrieb u. Leitung eines immergrün Franchise Standortes u.a., Kreienhoopsberg 30, 22399 Hamburg (AG Hamburg, HRB 169147), vertr. d.: Bahman Yusefi (Geschäftsführer), ist am 10.07.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Kévin Paul-Hervé Tanguy, Mittelweg 9, 20148 Hamburg, Tel.: 040 306 04 57 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 211/26
Amtsgericht Hamburg, 10.07.2026
Datenschutzhinweise:
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