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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister des Amtsgerichts Hamburg unter VR 19941 eingetragenen Vereins KinderLeben · Tages-Kinderhospiz Hamburg e.V. ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Der Schuldner hat beantragt, das Verfahren nach § 212 InsO wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes einzustellen. Die Insolvenzgläubiger können binnen einer Woche ab Bekanntmachung schriftlich widersprechen. Der Einstellungsantrag samt Begründung liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg aus.
Originalbekanntmachung
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