Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
IMMO-BAU Bauträger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rathausstr. 18, 72820 Sonnenbühl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 352618
Stammkapital
100.000,00 EUR
EUID
DEB8534.HRB352618
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
15 IN 181/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Norman Häring
Adresse
Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart
Termine & Fristen
Fristende Widerspruch Forderungen
14.07.2025
Fristende Einwendungen Schlusstermin
28.10.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauträger in eigenem Namen, für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten, ferner die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Bauträgertätigkeit sowie Vermittlung von Grundstücken, Räumen und Darlehen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMMO-BAU Bauträger GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Ernst Kern vertritt die Schuldnerin. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten steht bis zum 14.07.2025 die Gelegenheit offen, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMMO-BAU Bauträger GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Ernst Kern vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Tübingen hat als Insolvenzgericht fungiert. Im Verfahren waren Rechtsanwalte wwp Wallner Weiß als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Zunächst wurde die Vergütung und die z…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IMMO-BAU Bauträger GmbH ist eröffnet. Der Liquidator Ernst Kern vertritt die Schuldnerin. Das Amtsgericht Tübingen hat als Insolvenzgericht fungiert. Im Verfahren waren Rechtsanwalte wwp Wallner Weiß als Verfahrensbevollmächtigte tätig. Zunächst wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Norman Häring festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie der Schlusstermin gemäß § 197 InsO erfolgten im schriftlichen Verfahren. Gläubigern wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 28.10.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Es sind Forderungen in Höhe von 169.552,12 EUR festgestellt worden, denen ein Massebestand von 79.383,54 EUR gegenüberstand. Mit Beschluss vom 20.08.2026 wurde der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Für die festgestellten Forderungen steht nach Abzug der Gerichtskosten sowie der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters ein Betrag von 169.552,12 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahr…
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wwp Wallner Weiß, Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz, Gz.: 344/20SRsw D30/16551
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17, 18, 19 sowie evtl. weitere erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 13.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahr…
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wwp Wallner Weiß, Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz, Gz.: 344/20SRsw D30/16551
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Norman Häring, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.05.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 110.984,24 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahr…
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wwp Wallner Weiß, Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz, Gz.: 344/20SRsw D30/16551
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 28.10.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 169.552,12 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 79.383,54 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahr…
15 IN 181/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IMMO-BAU Bauträger GmbH, Rathausstraße 18, 72820 Sonnenbühl-Willmandingen, Gz.: Re.Nr. 2020175, Obj.Nr. SG20195, vertreten durch den Liquidator Ernst Kern
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 352618
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte wwp Wallner Weiß, Pornitzstraße 1, 09112 Chemnitz, Gz.: 344/20SRsw D30/16551
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 169.552,12 EUR steht ein Betrag von 169.552,12 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 20.08.2026
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