Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 66116
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Immo - Sky GmbH
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Speckenstraße 37, 59302 Oelde
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 66116
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DER1101.HRB66116
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 43/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Karsten Brameier
Rolle
Liquidator
Termine & Fristen
Aufhebung
24.09.2026 , 14:28 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel mit Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und mit Wohnungseigentum, Erbbaurechten und allen damit in Verbindung stehenden Nebentätigkeiten. Gegenstand sind ferner die Erstellung von Bauwerksleistungen; die Beratung bei und die Vermittlung von Handelsgeschäften.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Grundstückshandel
Nebenbranche
Baugewerbe
Geschäftstätigkeit
Handel mit Grundstücken und Wohnungseigentum sowie Erstellung von Bauwerksleistungen und Vermittlung von Handelsgeschäften
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo-Sky GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66116 mit Sitz in Aachen, ist am 24.09.2026 um 14:28 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Gesetzlich vertreten durch den Liquidator ist Herr Karsten Brameier. Gegen den Beschluss steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung bei dem Amtsgericht Aachen eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 43/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66116 eingetragenen Immo - Sky GmbH, Marienplatz 22, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Karsten Brameier
wird heute, am 24.09.2026, um 14:28 Uhr …
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 43/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 66116 eingetragenen Immo - Sky GmbH, Marienplatz 22, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Karsten Brameier
wird heute, am 24.09.2026, um 14:28 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
91 IN 43/14
Amtsgericht Aachen, 24.09.2026
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