Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 7701
EUID
DET2304V.HRB7701
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen
161/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.01.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.02.2025
Berichtstermin
27.03.2025
Gläubigerversammlung
15.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Grundstücken, Wohnungen und Gebäuden (Hausverwaltung) im Inland, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen bzw. der Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Immobilien und Wohnungen sowie die Immobilienberatung im Übrigen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Michael Witt ist bestellt. Es wurde ein schriftlicher Termin zur besonderen Gläubigerversammlung für den 15.07.2025 bestimmt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO, insbesondere die Abrechnung, Auflösung und Auskehrung von Konten bei der Rheinhessen Sparkasse an betroffene Wohnungseigentümergemeinschaften. Bis zu diesem Termin müssen Erklärungen der Gläubiger schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die Entscheidung des Gerichts wurde am 23.06.2025 verkündet.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. D…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 28.02.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.03.2025. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge bezüglich des Verwalters, eines Gläubigerausschusses und weiterer Verfahrensschritte schriftlich bei Gericht eingehen. Eine besondere Gläubigerversammlung wird für den 15.07.2025 anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters zu beschließen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 161/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: Michael Witt, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schriftlicher Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird b…
280 IN 161/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: Michael Witt, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Schriftlicher Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
15.07.2025.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Konten bei der Rheinhessen Sparkasse zu Gunsten der betroffenen Wohnungseigentümergemeinschaften abzurechnen, aufzulösen und den Übererlös an diese auszukehren
Bis zur besonderen Gläubigerversammlung am 15.07.2025 müssen Erklärungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 23.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 161/24: Über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: 1. Michael Witt, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwa…
280 IN 161/24: Über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: 1. Michael Witt, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.02.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 27.03.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.02.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.03.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Mainz, 03.01.2025
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
280 IN 161/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: 1. Michael Will, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO …
280 IN 161/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien Verwaltungs-Kontor GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 7701), vertr. d.: 1. Michael Will, Nikolaus-Otto-Straße 9, 55129 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 26.09.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 27.09.2024
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