Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immobilien Weinand GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Schleifstein 2 A, 54634 Bitburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 47335
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2408V.HRB47335
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bitburg
Aktenzeichen
9 IN 53/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651/170830123
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.09.2026 , 18:41 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Maklertätigkeit in Form der Vermittlung von Immobilien zum Verkauf und zur Vermietung, Hausverwaltung von Objekten und Grundstücksverwaltung.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Immobilienmakler
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von Immobilien zum Verkauf und zur Vermietung sowie Haus- und Grundstücksverwaltung
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 18.09.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Immobilien Weinand GmbH ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen und die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie ggf. jeder Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bitburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien Weinand GmbH, Schleifstein 2 a, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 47335), vertr. d.: Finanzamt Bitburg-Prüm, Kölner Straße 20, 54634 Bitburg, (Gesellschafter), ist am 18.09.2026 um 18.41 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die …
9 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immobilien Weinand GmbH, Schleifstein 2 a, 54634 Bitburg (AG Wittlich, HRB 47335), vertr. d.: Finanzamt Bitburg-Prüm, Kölner Straße 20, 54634 Bitburg, (Gesellschafter), ist am 18.09.2026 um 18.41 Uhr ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Thomas Lamberty, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/170830123, Fax: 0651/170830120 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bitburg, Gerichtsstraße 2/4, 54634 Bitburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bitburg, 18.09.2026
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