Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRA 86946
EUID
DEM1103.HRA86946
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 651/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Andreas Maurer
Adresse
Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-500498-0
Termine & Fristen
Eröffnung
18.03.2024 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Prüfungstermin
27.05.2024
Schlusstermin
01.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, ist am 18.03.2024 um 12:00 Uhr durch das Amtsgericht Darmstadt eröffnet worden. Rechtsanwalt Andreas Maurer ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 15.04.2024 anzumelden. Der Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 27.05.2024. Der Insolvenzverwalter hat die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Im weiteren Verlauf ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass bei der Schlussverteilung Forderungen in Höhe von insgesamt 97.504,37 EUR zu berücksichtigen sind, wofür jedoch kein Betrag aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht. Dem Vornahme der Schlussverteilung ist zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist. Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 01.04.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche, Stellungnahmen und Einwendungen bei Gericht eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 651/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender …
9 IN 651/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Markus Bischof, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 01.04.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis , beabsichtigte Einstellung des Verfahrens gemäß § 207 InsO.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 651/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender …
9 IN 651/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Markus Bischof, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 97.504,37 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 651/23: Über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.…
9 IN 651/23: Über das Vermögen der ImmoQuartier Group GmbH & Co. KG, vormals: tbp Hausverwaltung GmbH & Co. KG, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt (AG Darmstadt, HRA 86946), vertr. d.: 1. tbp Verwaltungs GmbH, (AG Darmstadt HRB 99136), Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Markus Bischof, Kaplaneigasse 55, 64319 Pfungstadt, (Geschäftsführer), ist am 18.03.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter zeigt gemäß § 208 InsO die Masseunzulänglichkeit an.
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 27.05.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.04.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (27.05.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.03.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.