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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immoselect GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Rostock. Am 27.11.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Im weiteren Verfahrensverlauf wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO in Verbindung mit § 76 Abs. 2 InsO die Anhörung der Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegenstand ist die Beschlussfassung über den Verzicht auf den Widerruf eines Vergleichs, der am 16.03.2026 vor dem Landgericht Berlin II geschlossen wurde. Die Gläubiger können sich bis zum 14.04.2026 beim Amtsgericht Rostock schriftlich äußern. Bei keiner Stimmabgabe gilt die Zustimmung als erteilt.
Originalbekanntmachung
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