Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immotec Personal GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Krögerstr. 4, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 52037
EUID
DEM1201.HRB52037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 68/22 I-4-7
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Robert Schiebe
Adresse
Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
25.08.2025
Widerspruchsfrist
08.09.2025
Einwendungsfrist
20.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und die Personalberatung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immotec Personal GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe ist bestellt. Die Verwertung der Insolvenzmasse ist beendet. Das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung und der Schlussbericht sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 58.616,07 Euro, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 878.208,83 Euro zu berücksichtigen. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der Vergütungsbeschluss des Insolvenzverwalters ist ergangen. Gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können Einwendungen bis zum 20.04.2026 erhoben werden. Nachträglich angemeldete, nicht nachrangige Insolvenzforderungen, die bis zum 25.08.2025 angemeldet wurden, werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Widerspruch gegen diese Forderungen kann bis zum 08.09.2025 eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 68/22 I-4-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immotec Personal GmbH, Cheruskerweg 43, 65929 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 58.616,07, a…
810 IN 68/22 I-4-7: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immotec Personal GmbH, Cheruskerweg 43, 65929 Frankfurt hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Frankfurt am Main, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 58.616,07, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 878.208,83 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Aktenzeichen: 810 IN 68/22 I-4-7, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 68/22 I-4-7: In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertr. d.: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsat…
810 IN 68/22 I-4-7: In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertr. d.: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 104.665,84 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR 25.699,94, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Befassung mit den Verrechnungskonten und deren Aufarbeitung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 45% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR 37.264,91 rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 68/22 I-4-7 In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertreten durch: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Inso…
810 IN 68/22 I-4-7 In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertreten durch: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 20.04.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 68/22 I-4-7 In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertreten durch: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im …
810 IN 68/22 I-4-7 In dem Insolvenzverfahren Immotec Personal GmbH, Krögerstraße 4, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 52037), vertreten durch: Roger Weiß, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 16.06.2025
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