Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 32342
EUID
DEU1104.HRB32342
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 1841/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Thomas Schnabel
Termine & Fristen
Eröffnung
11.04.2019
Fristende Stellungnahme
04.06.2025
Einstellung
05.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden ist mit Beschluss vom 05.02.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Der Beschluss liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Gerichts aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt) ist am 11.04.2019 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde dem Insolvenzverwalter die Vergütung festgesetzt und gestattet, diese aus der Masse zu entnehmen. Die Teilungsmasse belief sich auf 9.161,54 EUR, woraus eine Regelvergütung von 3.…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt) ist am 11.04.2019 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf wurde dem Insolvenzverwalter die Vergütung festgesetzt und gestattet, diese aus der Masse zu entnehmen. Die Teilungsmasse belief sich auf 9.161,54 EUR, woraus eine Regelvergütung von 3.664,62 EUR sowie Auslagen berechnet wurden. Das Verfahren ist mit Beschluss vom 05.02.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Für die Beteiligten bestand bis zum 04.06.2025 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu den Punkten Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Schlussverzeichnis der Forderungen und Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände zu nehmen. Zur Verteilung waren Forderungen in Höhe von 23.285,30 EUR zu berücksichtigen; zur Verfügung stand jedoch keine Masse.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 05.02.2026 gemäß…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 05.02.2026 gemäß § 211 InsO nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
ergeht am 23.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Inso…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
ergeht am 23.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit die Vergütung festgesetzt.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.
Gründe:
Das Verfahren wurde am 11.04.2019 eröffnet.
Der Festsetzung liegt der Antrag vom 18.02.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.
Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse gemäß § 1 InsVV beträgt 9.161,54 EUR.
Hieraus errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 3.664,62 EUR.
An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt.
Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt.
Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
ergeht am 23.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Die B…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 1841/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immowerk24 UG (haftungsbeschränkt), Salzgasse 6, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 32342
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schnabel
ergeht am 23.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit gemäß §§ 211, 66 InsO bis zum
04.06.2025
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
|Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 23.285,30 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung.
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung und sonstige Unterlagen können von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.
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