Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Römerstraße 4a, 64653 Lorsch
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 93679
EUID
DEM1103.HRB93679
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 873/18
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
14.05.2026
Stellungnahmefrist
10.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern sonstigen Nurtzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte. Ferner die Vermietung und der Verkauf von Immobilien, Immobilienmarketing und Grundstücksbewertung sowie das Entwickeln von Vermarktungskonzepten und deren Durchführung. Weiterhin die Entwicklung und der Vertrieb von IT-Systemen für die Immobilienbranche.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Anlee 21a, 64625 Bensheim, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht ausgelegt. Ein Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht bis zum 14.05.2026 erklärt werden. Die Insolvenzverwalterin hat zudem die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt; hierzu können die Beteiligten bis zum 10.07.2026 schriftlich Stellungnahme nehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Bahnhofstraße 12, 64653 Lorsch, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß…
Geschäfts-Nr. 9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Bahnhofstraße 12, 64653 Lorsch, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 14.05.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 23.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslag…
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 10.07.2026. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 19.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durc…
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
(inklusive 20 % Zuschlag)
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sylvia Rhein, Rhein Rechtsanwälte PartGmbB, Rudolf-Diesel-Straße 24, 64625 Bensheim, Tel.: 06251/86867-0, Fax: 06251/86867-11, E-Mail: info@rhein-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.11.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 20.124,44 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes bedingt durch die obstruktive Geschäftsführung sowie der desolaten Buchhaltungsunterlagen in Verbindung mit der Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens war in der Gesamtschau ein Zuschlag von 20 % auf den Regelbruchteil angemessen und gerechtfertigt.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwe…
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Donnerstag, den 27.08.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. X EU…
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung der Insolvenzverwalterin festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 40 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung der Insolvenzverwalterin wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8, 10 InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 59.424,54 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Aufgrund der obstruktiven Geschäftsführung, des zeit- und kostenintensiven Aufwandes zur Geltendmachung der Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer, der langwierigen Verhandlungsgespräche und schriftlicher Korrespondenz in Bezug auf die Anfechtungsansprüche und die Notwendigkeit der Prozessführung war in der Gesamtschau ein Zuschlag auf die Regelvergütung von 40 % angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann die Insolvenzverwalterin zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von der Insolvenzverwalterin zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der G…
9 IN 873/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ImmoXpert Immobilienvermittlung GmbH, Stubenwald-Allee 21a, 64625 Bensheim (AG Darmstadt, HRB 93679), vertr. d.: Matthias Lorenz, Körnerstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 514.734,87 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 0,00 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 16.07.2026
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