Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
AG
Bundesland
Hessen
Adresse
Egerländer Straße 18, 64331 Weiterstadt
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 98658
EUID
DEM1103.HRB98658
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 884/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Andreas Maurer
Adresse
Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-500498-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.10.2025 , 09:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Vermittlung von Sachwerten und Rohstoffen sowie von Bäumen und Holz und der Handel damit sowie alle den Gesellschaftszweck fördernden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), ist am 09.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer bestellt. Mit Beschluss vom 31.10.2025 ist der vorläufige Insolvenzverwalter zudem ermächtigt, die inländischen Vermögenswerte der Antragstellerin zu be- und verwerten, da die Schuldnerin derzeit führungslos ist und die vorhandenen Kontoguthaben nicht ausreichen, um laufende Kosten im Falle einer Abwicklung zu decken. Des Weiteren ist der vorläufige Insolvenzvermalter ermächtigt, die im Inland angemieteten Geschäftsräume der Schuldnerin an die Vermieter herauszugeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Christian Rohrer, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, (Vorstand), wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, die im Inland angemieteten Gesc…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Christian Rohrer, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, (Vorstand), wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, die im Inland angemieteten Geschäftsräume der Schuldnerin an die Vermieter herauszugeben.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 23.04.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Schröter Friedhelm, Königsberger Str. 20, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 09.10.2025 um 09:30 Uhr g…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Schröter Friedhelm, Königsberger Str. 20, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 09.10.2025 um 09:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Andreas Maurer, Otto-Hesse-Str. 19 T1, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-500498-0, Fax: 06151-5004989 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird der vorläufige Insolvenzverwalter zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 09.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Christian Rohrer, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, (Vorstand), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer ermächtigt, die…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 884/25 .In dem Insolvenzantragsverfahren der Rohrer Forst Plantagenbewirtschaftung AG, Egerländer Str. 18, 64331 Weiterstadt (AG Darmstadt, HRB 98658), vertr. d.: Christian Rohrer, DOMINIKANISCHE REPUBLIK, (Vorstand), wird der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Andreas Maurer ermächtigt, die inländischen Vermögenswerte der Antragstellerin be- und verwerten zu lassen.
G r ü n d e :
Die Einzelermächtigung war auszusprechen, weil für die Schuldnerin noch laufende Kosten auch im Falle der Abwicklung entstehen, das Guthaben auf dem Konto der Schuldnerin jedoch nicht ausreicht, die Kosten zu decken. Da die Schuldnerin derzeit auch führungslos ist, kann die Verwertung nicht durch die Organe der Schuldnerin erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 31.10.2025.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.