Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 19380
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IMO Bau GmbH
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2Erfasst
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 19380
EUID
DER2108.HRB19380
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 211/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff
Rolle
Sachverständige
Adresse
Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
Termine & Fristen
Beschluss / Einstellung
28.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der IMO Bau GmbH mangels Masse abgewiesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens war am 13.03.2026 bei Gericht eingegangen. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das schuldnerische Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies ergab sich unter anderem aus einem schriftlichen Gutachten der Sachverständigen Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff vom 22.07.2026. Ein ausreichender Kostenvorschuss war nicht gezahlt worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin. Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin und der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19380 eingetragenen IMO Bau GmbH, Hohe Straße 11, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrei Katona, Hohe Straße 11, 324…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19380 eingetragenen IMO Bau GmbH, Hohe Straße 11, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrei Katona, Hohe Straße 11, 32423 Minden
Geschäftszweig: Die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke u.a.
ist der am 13.03.2026 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 15.01.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 28.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
43 IN 211/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Minden, Heidestraße 10, 32427 Minden
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19380 eingetragene IMO Bau GmbH, Hohe Straße 11, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäft…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 211/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren
Finanzamt Minden, Heidestraße 10, 32427 Minden
- Gläubiger -
gegen
die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 19380 eingetragene IMO Bau GmbH, Hohe Straße 11, 32423 Minden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andrei Katona, Hohe Straße 11, 32423 Minden
- Schuldnerin -
wird der am 13.03.2026 eingegangene Antrag des Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Gründe:
Die Entscheidung beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Nach den Feststellungen des Gerichts liegt bei der Schuldnerin zwar ein Eröffnungsgrund vor, doch wird das schuldnerische Vermögen voraussichtlich nicht ausreichen, um nach der Eröffnung die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) zu decken.
Dies ergibt sich insbesondere aus dem schriftlichen Gutachten der vom Gericht beauftragten Sachverständigen Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke vom 22.07.2026.
Ein ausreichender Kostenvorschuss ist nicht gezahlt worden.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 ZPO sowie auf § 58, §§ 23, 29 GKG.
Gegenstandswert (§ 58 GKG): 33.840,49 €.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Gegen die Streitwertfestsetzung ist die Beschwerde gem. §§ 58; 68 GKG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat.
Die Beschwerde ist spätestens innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Ist der Streitwert später als einen Monat vor Ablauf dieser Frist festgesetzt worden, so kann die Beschwerde noch innerhalb eines Monats nach Zustellung oder formloser Mitteilung des Festsetzungsbeschlusses eingelegt werden.
Die sofortige Beschwerde wie auch die Streitwertbeschwerde müssen die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 211/26
Amtsgericht Bielefeld, 28.08.2026
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