Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
imowell GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kölner Str. 32, 42897 Remscheid
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 24433
EUID
DER1608.HRB24433
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
504 IN 96/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antragseingang
30.04.2024
Eröffnung
25.06.2024 , 14:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2024
Berichtstermin
03.09.2024
Prüfungstermin
09.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Handel und Vertrieb mit Heizsystemen aller Art, Steuerungssystemen für Heizsysteme, Hausautomationssystemen und Haustechnik aller Art sowie die Vermittlung von Aufträgen an Hersteller von Heizsystemen, Hausautomationssystemen, Haustechnik, Photovoltaikanlangen und Stromanbietern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Wuppertal hat am 25.06.2024 um 14:17 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der imowell GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung auf Antrag der Schuldnerin eröffnet worden, der am 30.04.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Bader ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 03.09.2024. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten einreichen. Der Insolvenzverwalter hat folgende Beschlüsse angeregt: Es wird kein Gläubigerausschuss eingerichtet, auf eine Zwischenrechnungslegung wird abgesehen, der Geschäftsbetrieb bleibt geschlossen, der Verwalter darf Ansprüche verfolgen, es wird kein Insolvenzplan erstellt und eine Hinterlegungsstelle bei der Volksbank im Bergischen Land e.G. eingerichtet. Die Forderungsliste und Unterlagen sind ab dem 15.08.2024 zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der imowell GmbH ist am 25.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 30.04.2024 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Bader ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.08.2024. Ein Gläubiger…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der imowell GmbH ist am 25.06.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 30.04.2024 gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven Bader ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 06.08.2024. Ein Gläubigerausschuss wurde nicht eingerichtet, und es wird kein Insolvenzplan erstellt. Der Geschäftsbetrieb bleibt geschlossen. Eine Hinterlegungsstelle ist bei der Volksbank im Bergischen Land e.G. errichtet worden. Die Tabelle mit den Forderungen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters sind ab dem 15.08.2024 zur Einsicht niedergelegt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 09.09.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 96/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24433 eingetragenen imowell GmbH, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schröder, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid
wird wegen Zahlungsunf…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 96/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24433 eingetragenen imowell GmbH, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schröder, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 25.06.2024, um 14:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 30.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Sven Bader, Hindenburgstr. 30, 42853 Remscheid.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 03.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO)
D. Insolvenzverw. hat folgende Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angeregt:
1. Ein Gläubigerausschuss wird nicht eingerichtet
2. Von einer Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung wird abgesehen und stattdessen aufgegeben, alle 6 Monate gegenüber dem Insolvenzgericht Bericht zu erstatten.
3. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin bleibt geschlossen.
4. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, sich gegen Dritte ergebende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund auch mittels Klage oder Mahnbescheid zu verfolgen und, falls für die Insolvenzmasse günstig, sich über den jeweiligen Streitgegenstand sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich im Vergleichswege zu verständigen.
5. Ein Insolvenzplan wird nicht erstellt.
6. Bei der Volksbank im Bergischen Land e.G. wird eine Hinterlegungsstelle eingerichtet.
Soweit bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 15.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
504 IN 96/24
Wuppertal, 25.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24433 eingetragenen imowell GmbH, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schröder, Kölner Str. 32, 42897 Remsch…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 24433 eingetragenen imowell GmbH, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Henning Schröder, Kölner Str. 32, 42897 Remscheid
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 09.09.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A292 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
504 IN 96/24
Amtsgericht Wuppertal, 08.07.2026
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