Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
impuls e.V.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus VR 4518
EUID
DEG1103.VR4518
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 358/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Matthias Mörtzsch
Adresse
Bitterstraße 21, 14195 Berlin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
22.05.2025
Beschluss
20.04.2026
Schlusstermin
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins impuls e.V. ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Ein schriftliches Verfahren zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22. Mai 2025 festgelegt wurde. Die Vergütung des Verwalters sowie die Auslagen und Kosten wurden auf 512.813,90 € zuzüglich Umsatzsteuer festgesetzt, wobei verschiedene Zuschläge für Anfechtungsansprüche und Verwertungsprobleme berücksichtigt wurden. Das Verfahren nähert sich dem Ende, da das Insolvenzgericht am 20. April 2026 die Zustimmung zur Schlussverteilung beschlossen hat. Der Schlusstermin ist für den 22. Juni 2026 angesetzt, an dem unter anderem die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben werden können. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 571.875,77 €, während die zur Verteilung verfügbare Masse 302.768,76 € beträgt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins impuls e.V. (Registergericht: Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Geschäftszweig: soziale Leistungen gegenüber Dritter, Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens, …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vereins impuls e.V. (Registergericht: Amtsgericht Cottbus VR 4518 CB), Geschäftszweig: soziale Leistungen gegenüber Dritter, Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch die Vorstand Frau Marion Schmidt und den Vorstand Herrn Heiko Mehrens, Maxstraße 3A, 13347 Berlin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Matthias Mörtzsch, Bitterstraße 21, 14195 Berlin -, hat das Insolvenzgericht Cottbus am 20. April 2026 beschlossen: Der Schlussverteilung wird zugestimmt. Der Schlusstermin wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt und bestimmt auf Montag, 22. Juni 2026, mit folgender Tagesordnung: ggf. Prüfung von verspätet angemeldeten Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, ggf. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Cottbus aus. Anträge zur Tagesordnung und Einwendungen gegen die Schlussrechnung, den Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sind schriftlich bis zum oben genannten Schlusstermin gegenüber dem Insolvenzgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, vorzubringen. Die Summe der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt 571875,77 €. Die zur Verteilung verfügbare Masse beträgt 302768,76 €. Mit der Veröffentlichung beginnt die Frist der § 189, 190 InsO. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 20. April 2026, 63 IN 358/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 512813,90 € nebst…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus sind die Regelvergütung gem. § 2 InsVV des Verwalters, die Auslagen gem. § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenen Zustellungen aufgrund einer gem. § 1 InsVV vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 512813,90 € nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV festgesetzt worden. Es wurde folgende Zuschläge festgesetzt: 30 % für Ermittlung und Durchsetzung von Anfechungsansprüchen, besonderer Geschäftsbereich, schwierige Verwertung, rechtliche Probleme und hohe Gläubigerzahl. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i. V. m. § 11 Abs. 1 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, ist gem. § 64 Abs. 3 InsO der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Erinnerung ist ausschließlich beim Amtsgericht Cottbus in der oben genannten Frist und Form einzulegen. Amtsgericht Cottbus, den 20. April 2026, 63 IN 358/18
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 22. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung b…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen impuls e.V., Töpferstraße 2, 03046 Cottbus, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Donnerstag, 22. Mai 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 9. April 2025, Az.: 63 IN 358/18
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